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Erbe
der Menschheit - Anerkennung und Verpflichtung
Mit der Verleihung des Prädikats 'Erbe der Menschheit' wurde die
Einzigartigkeit der Kulturlandschaft des Oberen Mittelrheintals durch
die UNESCO anerkannt.
Ausschlaggebende Faktoren waren u. a.
- die weltweit höchste Burgendichte als Ausdruck der historischen
Bedeutung des Gebietes,
- die Funktion des Rheins als zentrale Verkehrs- und Wirtschaftsachse
Europas,
- der tausend Jahre alte landschaftsprägende Steillagenweinbau,
- die außergewöhnliche Tier- und Pflanzenwelt, die in ihrer
Artenvielfalt in Europa einzigartig ist und
- der im Begriff der Rheinromantik verdichtete mythologisch-geistesgeschichtliche
Überbau.
Eine wesentliche Voraussetzung für die Anerkennung ist die Tatsache,
dass die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen in ihrem gemeinsamen Antrag
glaubhaft vermitteln konnten, dass man sich im Rheintal wieder der Einzigartigkeit
der Kulturlandschaft bewusst wird und die dem Erbe gerecht werdende landschaftsverträgliche
Nutzung und Weiterentwicklung unter Wahrung der Besonderheiten in den
Vordergrund gerückt ist.
Aus der Anerkennung als Erbe der Menschheit leitet sich zugleich die
Verpflichtung ab, eine Lösung der drängende Probleme im Mittelrheintal,
wie bspw.
- den schleichenden Verfall zahlreicher Kulturdenkmäler,
- die gravierende Verkehrs- und Lärmbelastung im Tal,
- die fortschreitende Zersiedlung der sensiblen Landschaft,
- den dramatischen Rückzug des Weinbaus aus den Steillagen oder
- den drohenden Verlust der Zeugen mehrerer für das Mittelrheingebiet
traditioneller Nutzungsformen (Bergbau, Niederwaldbewirtschaftung u.a.)
zu suchen und zu finden.
Ganz gewiss ist die Auszeichnung durch die UNESCO jedoch eines:
Der Beweis, dass das Obere Mittelrheintal eine solch faszinierende
Kulturlandschaft ist, dass sich die Augen der gesamten Menschheit auf
diese Region richten.
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